Die obige Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Vor Ihren sich daraus ergebenden Entscheidungen empfehlen wir Ihnen, unsere Experten zu konsultieren.
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Sehr geehrte Mandanten! Sehr geehrte Leser!
In diesem Newsletter machen wir mit den Cafeteria-Regelungen 2021 und der Höhe der zu zahlenden Abgaben aufgrund der neuen Regierungsverordnung vom 9. Juni 2021 {318/2021. (VI. 9.)} bekannt.
Wenn Sie die SZÉP-Erholungskarte mit weniger Administrationsaufgaben aber möglichst flexiblen Wahlmöglichkeiten Ihren Mitarbeitern anbieten möchten, dürfen wir Sie auf unsere cafeteria software aufmerksam machen.

[1] der Mindestlohn für 2021 ist HUF 167’400
[2] Für Jahre 2021 HUF 39 730/Monat (wird in einer ITM-Mitteilung pro Jahr festgelegt)


Wir hoffen, dass Ihnen die obigen zusammenfassenden Tabellen bei Ihrer Entscheidungsfindung hinsichtlich der Gewährung der Lohnnebenleistungen im Jahre 2021 behilflich sind.
Bei der Anwendung der aufgeführten Regelungen für Cafeteria-System stehen Ihnen unsere Kollegen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen:
ABT Treuhand Gruppe
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