Steuergünstige Lohnnebenleistungen ab 2026 in Ungarn
2025. Dezember 18.

Unser Eintrag wurde am 16. Februar 2026 aktualisiert. Den Abschnitt mit den neuen Informationen finden Sie hier.

Der von der Zahlungsstelle zu zahlender Steuersatz wird sich im nächsten Jahr nicht ändern. Einige Grenzwerte werden aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 322 800 HUF angehoben.

Die Palette der steuerfreien und steuerbegünstigten Lohnzusatzleistungen wird um die folgenden Elemente erweitert.

Ausweitung des Geltungsbereichs der SZÉP-Karte vom 1. Dezember 2025 bis zum 30. April 2026

Die SZÉP-Karte kann zwischen dem 1. Dezember 2025 und dem 30. April 2026 auch für den Kauf von Lebensmitteln verwendet werden, die in einer gesonderten Regierungsverordnung festgelegt sind:

Neue steuerfreie Leistungen für Privatpersonen

Wie in unserem Sommer-Newsletter erwähnt, wird der Kreis der Elektrofahrräder, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfrei zur Verfügung stellen kann, erweitert, da der Gesetzgeber die bisherige maximale Leistung von 350 W auf 750 W erhöht hat.

Für Kunden, die durch Datenmissbrauch bei Banken geschädigt wurden, werden die von der Bank zurückerstatteten Beträge ab dem 20. November 2025 als Entschädigung steuerfrei sein.

Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für die Fortbildung von Lehrkräften oder die nachträgliche Erstattung dieser Kosten (einschließlich Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten) hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2025 steuerfrei gestellt.

Ähnlich wie Weinprodukte wird auch die ungarische Spezialität Pálinka, die in einem Steuerlager hergestellt, mit einer Steuermarke versehen und im Rahmen von Restaurantdienstleistungen an Privatpersonen abgegeben wird, ab dem 1. Januar 2026 steuerfrei sein, sofern der Zahlungsstelle ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Bezugsquellen und die Art der Verwendung führt.

Gastronomische Dienstleistungen, die in einem Restaurant und einer Konditorei zu Repräsentationszwecken erbracht werden, werden weiterhin steuerfrei sein.

 

[blog_kapcsolatfelvetel_gomb szoveg=“Kontaktiere uns“]

 

[1] der Mindestlohn für 2026 ist HUF 322’800

[2] Für Jahre 2026 HUF 60 886 / Monat

 

Wir hoffen, dass Ihnen die obigen zusammenfassenden Tabellen bei Ihrer Entscheidungsfindung hinsichtlich der Gewährung der Lohnnebenleistungen im Jahre 2026 behilflich sind.

Wenn Sie die Zuwendungen oder SZÉP-Erholungskarte mit weniger Administrationsaufgaben aber möglichst flexiblen Wahlmöglichkeiten Ihren Mitarbeitern anbieten möchten, dürfen wir Sie auf unsere cafeteria software aufmerksam machen.

Bei der Anwendung der aufgeführten Regelungen für Cafeteria-System stehen Ihnen unsere Kollegen gern zur Verfügung.

 

[blog_kapcsolatfelvetel_gomb szoveg=“Kontaktiere uns“]

 

Die obige Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Vor Ihren sich daraus ergebenden Entscheidungen empfehlen wir Ihnen, unsere Experten zu konsultieren.