Echtzeitmeldung der Rechnungsdaten
2018. Juni 11.

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Sehr geehrte Mandanten! Sehr geehrte Leser!

Unser Newsletter fasst die neuen Regelungen der Echtzeitmeldung von Rechnungen zusammen, die am 01.08.2018 in Kraft treten werden.

1. Das System der Echtzeitmeldung

Mit der Einleitung des Datenleistungssystems der Hauptziel des Gesetzgebers ist, die Verkleinerung des Schwarzmarktes, sowie der fiktiven Rechnungsvorgängen. Die Einführung des neuen Systems verändert auch den Inhalt der inländischen Meldung, die als Anhang der USt-Erklärungen ausgestaltet ist. Ab dem 01.08.2018 die Grenzwert der zu meldenden Rechnungen ist HUF 100’000.

Rechnungen, die unter die Datenleistungspflicht fallen

Die Echtzeitmeldung kann alle Firmen mit ungarischen Steuernummer beim Ausstellen von Ausgangsrechnungen betreffen. Die Echtzeitmeldung der Rechnungen betrifft auschliesslich Rechnungen, wenn

Es gilt keine Datenleistungspflicht bezüglich Rechnungen, die

Das Finanzamt kann im Fall von falschen oder fehlerhaften Datenleistung der Steuersubjekten eine Strafe i.H.v. HUF 500’000 pro Rechnungen auferlegen.

2. Datenleistungsmethoden

Datenleistung im Fall von manuell erstellten Rechnungen

Die Datenleistung muss bezüglich der Rechnungen, die manuell, durch Rechnungsformular ausgestellt sind, durch der Website des Finanzamtes wie folgt erfolgen:

Die Datenleistung kann ausschließlich elektronisch, durch der Website des Finanzamtes, mit Angeben der einzelnen Rechnungsdaten erfolgen.

Datenleistung von Software ausgestellten Rechnungen

Ab dem 1. Juli wird eine Anforderung für Rechnungsprogramme eingeführt, demnach die Software die Datenleistung der Rechnungsdaten – die unter der neuen Regelung fallen – vorschriftsgemäß sichern muss. Die Datenleistung muss hinsichtlich mit Software ausgestellten Rechnungen:

erfolgen.

Vor dem Beginn der Datenleistung, eine Registration muss im System des Finanzamtes durch den Vertreter oder einen dafür Bevollmächtigten erfolgen.

3. Was sollte man machen, wenn man kein System zur Datenleistung hat, und die Entwicklung zu kostspielig wäre?

Es ist möglich, dass die Steuersubjekte die Rechnungstellung, sowie ihre Datenleistungspflicht durch Beauftragung einer Dienstleister erfüllen. Da im Fall von solchen Auftragsverhältnissen die Auftraggeber und die Dienstleister für die Datenleistung solidarische Haftung übernehmen, es ist empfehlenswert, einen vertrauenswürdigen Partner zu finden.

Rechnungstellung und Datenleistung durch Beauftragung

Die Steuersubjekte können parallel zwei oder mehr Rechnungsprogramme benutzen. Rechnungen, die mit der neuen Datenleistungspflicht nicht betroffen sind, können durch das bisherig benutzte Programm ausgestellt werden. Rechnungen, die der Datenleistungspflicht unterliegen, dürfen jedoch durch einen mit Datenleistungsfunktionsverbindung Programm ausgestellt werden.

ABT Lösung für Sie

Unsere Mitarbeiter gemeinsam mit IT-Spezialisten entwickeln seit Monaten das Rechnungsprogramm von ABT, das von unseren Kunden schon benutzt wurde. Unser System wird auch nach dem 1. Juli dafür geeignet, die Rechnungen vorschriftsmäßig, mit der entsprechenden Datenleistung ausgestellt zu werden.

Auch nach dem 1. Juli bieten wir den Kunden unsere Rechnungsstellung- und Datenleistungservice an. Unsere Dienstleistungen können auch solche Kunden in Anspruch nehmen, die bisher durch der eigenen Software Rechnungen ausgestellt haben, aber das System entspricht die Anforderungen der neuen Regelungen nicht mehr.

Damit die Effektivität unserer Dienstleistung erhöht wird, die Rechnungsdaten können auch in größerer Menge aus Excel-Tabellen eingelesen werden.

Erstellung des System der Echtzeitmeldung, Compliance

ABT Treuhand Gruppe ist gern bereit, die Probleme bei der Erstellung Ihres Datenleistungssystems aufzulösen. Unsere Kollegen stehen auch bei der Registrierungsphase im System des Finanzamtes zu Ihrer Verfügung.

Die Mitarbeiter der ABT mit steuerlichen- und sowie mit IT-Kenntnissen assistieren auch, wenn Sie Ihr ERP System für die Datenleistungspflicht entwickeln möchten.

In Verbindung mit der Auslegung der oben detailliert angeführten Regelungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen:

ABT Treuhand Gruppe[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Die obige Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Vor Ihren sich daraus ergebenden Entscheidungen empfehlen wir Ihnen, unsere Experten zu konsultieren.